Nahrungsmittel
Begleitende Beratung bei vermuteten Reaktionen auf Lebensmittel – ohne eine fachärztliche Allergiediagnostik zu ersetzen.
Ein ergänzendes Verfahren der Erfahrungsheilkunde, das in unserer Praxis vor allem begleitend bei allergischen Beschwerden angeboten wird.
Allergische Beschwerden können sich beispielsweise an Nase, Augen, Haut, Atemwegen oder im Zusammenhang mit bestimmten Nahrungsmitteln zeigen. In unserer Praxis wird die Bioresonanz insbesondere als ergänzendes Angebot für Menschen mit solchen Beschwerden eingesetzt.
Die Behandlung erfolgt mit einem BICOM-Gerät. Dabei werden Elektroden am Körper angelegt, während der Patient entspannt sitzt oder liegt.
Ergänzend kann eine kinesiologische Testung eingesetzt werden. Dabei wird die Reaktion ausgewählter Muskeln auf verschiedene Testreize beobachtet und in die naturheilkundliche Betrachtung einbezogen.

Die Bioresonanz kann in unserer Praxis unter anderem begleitend bei folgenden Anliegen besprochen werden:
Begleitende Beratung bei vermuteten Reaktionen auf Lebensmittel – ohne eine fachärztliche Allergiediagnostik zu ersetzen.
Begleitendes naturheilkundliches Angebot bei saisonalen oder ganzjährigen Beschwerden.
Individuelle Betrachtung bei Beschwerden, die möglicherweise mit allergischen Reaktionen zusammenhängen.
Wir sprechen über Beschwerden, bekannte Diagnosen, Medikamente und bereits vorliegende allergologische Befunde. Ergänzend kann eine kinesiologische Testung erfolgen.
Die Elektroden werden angelegt. Eine Sitzung dauert je nach individueller Planung meist zwischen 5 und 30 Minuten.
Anzahl und Abstände weiterer Anwendungen werden individuell besprochen. Ein Behandlungserfolg kann nicht garantiert werden.
Die Bioresonanztherapie gehört zur Erfahrungsheilkunde. Das zugrunde liegende Erklärungsmodell und eine Wirksamkeit bei Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten sind wissenschaftlich nicht hinreichend belegt und werden von der wissenschaftlichen Medizin nicht anerkannt.
Die Methode wird daher ausschließlich ergänzend angeboten. Verordnete Medikamente, Notfallsets, eine spezifische Immuntherapie oder andere allergologische Behandlungen dürfen nicht eigenständig abgesetzt oder verändert werden.